Allgemeine Geschäftsbedingungen von Mietzins-Reduktion.ch

 

Begriffe
Kunden - Auftraggeber sowie alle Personen, welche Dienstleistungen vom Institut für Mietzinsreduktion beziehen, sowie alle Benutzer der Onlinedienste wie zum Beispiel der Internetpräsenz vom Institut für Mietzinsreduktion
Vermieter - Vermieter oder ihre gesetzlichen Vertreter

Allgemeines
Mietzins-Reduktion.ch ist die Internetpräsenz vom Institut für Mietzinsreduktion und bietet für seine Kunden Dienstleistungen im Bereich der Reduktion des Mietzinses.
Die Kunden sind informiert und akzeptieren, dass die Nutzung der Internet Plattform der Beachtung der vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegt. Institut für Mietzinsreduktion führt alle Aufträge gemäss diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Abweichungen von diesen AGB müssen von Institut für Mietzinsreduktion schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen. Sie finden weiterhin Anwendung auf alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Sie werden auch dann Vertragsinhalt, wenn sie dem Kunden nicht mit dem Angebot zugeleitet oder sonst wie vor Abschluss des Vertrages übergeben worden sind. Der Kunde kann die Geschäftsbedingungen jederzeit schriftlich bei Mietzins-Reduktion.ch anfordern oder direkt von der Homepage herunterladen. Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, sie werden vom Institut für Mietzinsreduktion ausdrücklich schriftlich anerkannt. Die Durchführung von Leistungen durch Institut für Mietzinsreduktion bedeutet keine Anerkennung von Geschäftsbedingungen des Kunden.

Auftragserteilung
Eine Auftragserteilung kann nur schriftlich per unterschriebenem Auftragsformular oder online durch bestätigtes Auftragsformular erteilt werden. Institut für Mietzinsreduktion kann keine Haftung für technische Übertragungsstörungen übernehmen. Der Kunde verpflichtet sich, auf der Webseite, in Onlineformularen, in E-Mails, Telefonaten, und schriftlich ausdrücklich korrekte Daten anzugeben.

Auftragsausführung
Das Institut für Mietzinsreduktion bemüht sich stehts, alle Kommunikationen mit dem Vermieter bezüglich der beauftragten Mietzinsreduktion im Sinne von Art. 269 OR zu führen. Das Institut für Mietzinsreduktion kann jedoch nicht verhindern, dass der Vermieter direkt mit dem Kunden kommuniziert. Kann das Institut weder vom Vermieter noch vom Kunden selbst eine Antwort auf die eingeforderte Mietzinsreduktion in nützlicher Frist erhalten, so wird angenommen, dass eine Reduktion gemäss Berechnung vom Institut für Mietzinsreduktion erfolgte.

Geltungsbereich des Auftrages
Nach dem Erteilen des Auftrages zur Mietzinsreduktion gemäss Art. 269 OR bis zum Abschluss des Auftrages sind erfolgreiche Mietzinsreduktionen gemäss Art. 269 OR dem Institut für Mietzinsreduktion zuzuschreiben. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn der Vermieter direkt mit dem Mieter Kontakt aufnimmt, oder der Vermieter nach erteiltem Auftrag eigenhändig den Vermieter kontaktiert, oder der Vermieter eigenhändig eine Mietzinsreduktion initiiert. Der Auftrag gilt als abgeschlossen, sobald eine ausreichende Mietzinsreduktion erreicht wurde, oder die rechtlichen Fristen für eine Weiterführung des initiierten Mietzinssenkungsbegehren verstrichen sind.

Stornieren eines Auftrages
Der erteilte Auftrag kann jederzeit schriftlich widerrufen werden. Das Institut für Mietzinsreduktion wir nach der Stornierung keine weiteren Verhandlungen oder Kommunikationen mit dem Vermieter führen, es sei denn zur Benachrichtigung eben dieser Stornierung. Wurde währen der Ausführung des Auftrages der Vermieter bereits kontaktiert, gilt weiterhin der “ Geltungsbereich des Auftrages”. Für stornierte Aufträge wird eine pauschale Administrationsgebühr von 20.- Franken verrechnet.

Höhe der Mietzinsreduktion
Das Institut für Mietzinsreduktion berechnet nach bestem Wissen gemäss Angaben der Kunden die mögliche Mietzinsreduktion. Jedoch hat das Institut für Mietzinsreduktion keine Einsicht in alle die Reduktion beeinflussende Faktoren, und kann deswegen keine Gewähr für die Höhe der zu erreichenden Reduktion übernehmen.

Erfolgsgarantie
Das Institut für Mietzinsreduktion arbeitet bei Aufträgen zur Mietzinsreduktion gemäss Art. 269 OR mit einer strikten Erfolgsgarantie. Kann wider Erwarten keine Mietzinsreduktion erreicht werden, so ist der Auftrag für den Kunden kostenlos.

Angebote und Lieferung
Druckfehler und Irrtümer in den Angaben sind nicht ausgeschlossen und somit vorbehalten. Angaben betreffend Erfüllungsfristen von Institut für Mietzinsreduktion sind grundsätzlich unverbindlich und dienen als Richtwerte. Die Erfüllung der entsprechenden Dienstleistung erfolgt aber in der Regel innert weniger Arbeitstage nach Auftragserteilung.

Preise und Zahlungsbedingungen
Sofern nicht etwas anderes vereinbart wurde, verstehen sich die Preise in CHF, einschliesslich MWST.

Haftung
Institut für Mietzinsreduktion verpflichtet sich zur sorgfältigen Erbringung der vertraglichen Leistungen und um eine Reduktion des Mietzinses eines jeden Kunden. Jedoch kann keine Garantie für den Erfolg unserer Leistungen abgeben werden. Eine Haftung diesbezüglich besteht nicht. Haftung ist grundsätzlich auf die Kostenbasis eines Auftrages limitiert.

Höhere Gewalt
Im Falle höherer Gewalt (z. B. Naturereignisse von besonderer Intensität, ComputerPannen, Streik) wird die Vertragserfüllung oder der Termin für die Vertragserfüllung dem eingetretenen Ereignis entsprechend hinausgeschoben. Der Kunde hat diesfalls keinerlei Anspruch auf Schadenersatz.

Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt schweizer Recht, auch wenn die Auftragserteilung aus dem Ausland erfolgt ist. Es wird namentlich auf das schweizerische Obligationenrecht verwiesen, welches diejenigen Aspekte regelt, welche nicht ausdrücklich in diesen AGB erwähnt werden. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zürich.

Datenschutz
Gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz weist Institut für Mietzinsreduktion darauf hin, dass die für die Leistungserbringung erforderlichen Daten in der EDV-Anlage erfasst und verarbeitet werden und garantiert, dass die Bearbeitung der Personendaten im Einklang mit den schweizerischen Datenschutzbestimmungen erfolgt. Institut für Mietzinsreduktion verpflichtet sich dazu, keine persönlichen Daten von Kunden an Dritte weiterzugeben, es sei denn es besteht eine gesetzliche Pflicht hierzu. Institut für Mietzinsreduktion benutzt sogenannte Cookies und macht die Kunden und Benutzer der Webseite auf die Tatsache aufmerksam, dass die Ablehnung der Cookies dazu führen kann, dass gewisse Elemente und Funktionen der Internetplattform nicht vollständig genutzt werden können. Desweiteren nutzt Kaladeo sogenannte Tracking Technologien in E-Mails und speichert das Benutzerverhalten, zBsp öffnen und lesen von E-Mails, ab.

Links auf andere Internetseiten
Soweit Institut für Mietzinsreduktion von seinem Internetangebot auf Webseiten Dritter verweist oder verlinkt, kann keine Gewähr und Haftung für die Richtigkeit bzw. Vollständigkeit dieser Inhalte und die Datensicherheit dieser Websites übernommen werden.

Änderungen der AGB
Institut für Mietzinsreduktion behält sich Änderungen dieser AGB jederzeit vor. Die Änderungen werden dem Kunden auf dem Zirkularweg oder in anderer geeigneter Weise (z.B. online oder in anderer elektronischer Form) bekannt gegeben und gelten ohne Widerspruch innert Monatsfrist als genehmigt.

Salvatorische Klausel
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen der vorliegenden AGB für nicht gültig gehalten werden oder gemäss einem Gesetz, einer Verordnung oder infolge einer endgültigen Entscheidung eines Gerichtsstandes für ungültig erklärt werden, bleiben die anderen Bestimmungen in Kraft und behalten ihre Wirkung. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine inhaltlich am nächsten kommende, richtige zu ersetzen.

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