Woher weiss ich, ob ich einen Anspruch auf Mietzins-Reduktion habe?

Die Chancen stehen gut. Über die Hälfte der schweizer Haushalte in Mietobjekten zahlen zu viel Miete. Gehören Sie auch dazu? Melden Sie sich bei uns unverbindlich an, und wir überprüfen ihren Anspruch.

In welchen Fällen kann ich meinen Mietzins anpassen?

Mietzinsanpassungen aufgrund von Änderungen des Hypothekarzinssatzes sind im Gesetzesartikel Art. 269 OR geregelt. Dabei wird auf den hypothekarische Referenzzinssatz verweisen, welcher seit 2008 stetig gesunken ist. Somit haben die meisten Mieter einen Anspruch auf eine Reduktion. Ausnahmen sind Staffelmiete sowie staatlich gestützte Mietzinse (Wohnhilfe).

Um wie viel reduziert sich der Mietzins?

Bei einer Miete von 2'500 CHF monatlich sind es in den meisten Fällen etwa CHF 70.- pro Monat! Falls jedoch schon seit längerer Zeit keine Mietzinsreduktion angemeldet wurde, kann es deutlich mehr sein, bis zu 10% der Miete!

Kann mir der Vermieter aufgrund meiner Mietzinsreduktion kündigen?

Nein. Das schweizer Gesetz sieht Mietzinsreduktionen vor, genauso wie auch Mietzinserhöhungen. Dies ist ein normaler und geregelter Vorgang.

Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Mietzins-Reduktion?

Die grosszahl der Mieter haben Anspruch, ausser Sie haben bereits nach März 2020 eine Reduktion erhalten. Oder Ihre Mietvertrag hat eine spezielle Klausel, was jedoch äusserst selten ist.

Was passiert, falls mein Vermierter einer Reduktion nicht zustimmt?

Wir sind Spezialisten für Mietzinsreduktionen und erreichen deswegen fast immer eine Zustimmung vom Vermieter. In den wenigen Fällen wo der Vermieter nicht zustimmt, ist der nächste Schritt der Gang zum kostenlosen Schiedsgericht. Wenn wir denken, dass dieser Schritt erfolgreich sein wird, unterstützen wir Sie kostenlos.

Ich habe den Mietzins noch nie reduzieren lassen, verfällt nach einer gewissen Zeit mein Anspruch darauf?

Nein, der Senkungsanspruch verfällt nicht. Auch die Ansprüche aus früheren Referenzzinssenkungen können weiterhin eingefordert werden. Irgendwann sollten Sie die Reduktion jedoch anmelden. Wieso nicht jetzt?

Was kostet die Mietzinsreduktion?

Wir verrechnen bei einer erfolgreich durchgeführten Mietzinsreduktion 3 mal die Reduktion. Als Beispiel: Ihr Mietzins wird um 30.- Franken pro Monat reduziert. Dann verrechnen wir Ihnen 90.- Franken als Gebühr. Dabei arbeiten wir mit einer Erfolgsgarantie; keine Reduktion, keine Kosten.

Ab wann muss ich weniger Miete zahlen?

Mietzinsreduktionen sind Vertragsänderungen, welche immer auf den nächsten Kündigungstermin aktiv werden.

Muss ich eine Kopie meines Mietvertrages zusenden?

Nein. Nach Ihrer Anmeldung werden wir Ihnen ein kurzes Formular zusenden, welches Sie uns unterschrieben zurück senden, um den Auftrag zu bestätigen. Dies kann elektronisch per Mail sein, per Whatsapp, oder per Post. Falls Sie keinen Scanner zur Hand haben, reicht auch ein Foto mit dem Handy. 

Für wie lange wird mein Mietzins reduziert?

Die Reduktion hat keine Begrenzung, d.h. die Miete wird permanent reduziert. Bei steigendem Referenzzinssatz kann der Vermieter die Miete erneut erhöhen. Dies ist jedoch über die letzten 10 Jahre nicht geschehen.

Kann ich eine Mietzinsreduktion auch selbst tun?

Ja, wie bei jedem Service Angebot können auch Mietzinsreduktionen selber gemacht werden. Wir empfehlen dies jedoch nicht, da der Vermieter häufig nicht die gesamte Reduktion weitergibt, und Sie dadurch viel Geld verlieren können. Falls Sie es trotzdem selbst tun wollen, achten Sie auf die gesetzlichen Fristen, und überprüfen sie vorallem die vom Vermieter verrechneten allgemeinen Kostensteigerungen.

Ihr Mietzins senkt sich nicht von selbst. Werden Sie jetzt aktiv.

 

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